Ausbildung

Es besteht kein Lehrvertrag. Es handelt sich um eine Nachholbildung nach Art. 32/34. Dieses Angebot richtet sich an Personen mit landwirtschaftlicher Praxis, Bauernsöhne und Bauerntöchter, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten und den Abschluss mit einem Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Landwirt/-in anstreben.

Nächster Informationsabend

Infoabende Landwirt/in EFZ als Zweitausbildung:

  • Mittwoch, 24. Januar 2024, 20:00 Uhr
  • Mittwoch, 20. März 2024, 20:00 Uhr (online)

 

Sind Sie interessiert? - nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Anmeldung

Zur Anmeldung muss dem Departement Bildung, Kultur und Sport ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren eingereicht werden (genaue Adresse ist im Gesuch zu finden) - eine direkte Anmeldung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg ist nicht möglich. Sofern das Gesuch bewilligt wird, wird das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg vom Berufsbildungsamt informiert. Aus Platzgründen ist eine frühzeitige Einreichung des Gesuches ratsam.

 

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für die Zweitausbildung sind eine Erstausbildung (Berufslehre mit EFZ oder Maturitätsabschluss) und 5 Jahre Berufspraxis, wovon 3 Jahre in der Landwirtschaft bis zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens notwendig sind. Die Praxisanforderung muss schriftlich nachgewiesen werden können.
  • Die betriebliche Bildung und die praktischen Kompetenzen erarbeiten sich die Lernenden in eigener Verantwortung (Praxisnachweis).

Berufsfachschule

Der Fachunterricht findet während 2-3 Jahren einmal wöchentlich am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg statt. Die einzelnen Schultage sind im Rahmenstundenplan aufgeführt. Neben dem Schulbesuch sollte genügend Zeit für das Selbststudium eingerechnet werden.