Anmeldung
Wohnort Kanton Aargau:
Im Kanton Aargau wohnhafte Personen benötigen für den Start der Ausbildung eine Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32. Diese wird vom Departement Bildung, Kultur und Sport erteilt.
Das Gesuch für eine solche Zulassung finden Sie hier:
Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV
Wohnort ausserkantonal:
Interessierte aus anderen Kantonen beraten wir gerne!