Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung Landwirt/-in EFZ dauert 3 Jahre.
Mit welchem Abschluss wird die Ausbildung abgeschlossen?
Die Ausbildung Landwirt/-in EFZ wird mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen.
Wie finde ich eine Lehrstelle?
Die offenen Lehrstellen im Kanton Aargau können via Lehrstellenverzeichnis gefunden werden.
Wie viele Tage wird die Berufsfachschule besucht?
- Im 1. Lehrjahr: 1 Tag pro Woche
- Im 2. Lehrjahr: 1 Tag pro Woche
- Im 3. Lehrjahr: 2 Tage pro Woche oder im Winterblock-Modell von Oktober - März von Montag-Freitag
- Berufsbegleitende Ausbildung: 1 Tag pro Woche
Was sind die Anforderungen für die Ausbildung?
- Interesse an der Natur und an Pflanzen
- Freude an der Arbeit mit Tieren
- Verständnis für Zusammenhänge in der Natur
- unternehmerisches Denken
- praktisch-handwerkliche Begabung
- technisches Verständnis, Begabung im Umgang mit Maschinen
- Bereitschaft, Schmutzarbeiten zu erledigen und am Wochenende zu arbeiten
- gute Gesundheit
Welches sind die Voraussetzungen für eine Zweitlehre?
- Die Voraussetzung für die verkürzte Zweitlehre ist eine Erstausbildung (Berufslehre mit EFZ, EBA oder Maturitätsabschluss)
- Die Zweitlehre dauert in der Regel 2 Jahre. Die Lernenden steigen direkt ins 2. Lehrjahr ein und müssen den Unterrichtsstoff vom 1. Lehrjahr selbständig aufarbeiten. Sofern ein Erstberuf (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft erlernt wurde, besteht die Möglichkeit, direkt ins 3. Lehrjahr Landwirt/-in EFZ einzusteigen
- In der Regel erhalten die Zweitlernenden vom Berufsbildungsamt eine Dispensation für die Allgemeinbildung und den Sportunterricht, da diese Fächer in der Erstausbildung schon absolviert wurden (ausgenommen Erstberuf auf Stufe EBA)
Welches sind die Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Ausbildung?
- Die Voraussetzung für die Zweitausbildung sind eine Erstausbildung (Berufslehre mit EFZ oder Maturitätsabschluss) und 5 Jahre Berufspraxis, wovon 3 Jahre in der Landwirtschaft bis zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens notwendig sind. Die Praxisanforderung muss schriftlich nachgewiesen werden können.
- Die betriebliche Bildung und die praktischen Kompetenzen erarbeiten sich die Lernenden in eigener Verantwortung (Praxisnachweis).