Für die Anerkennung der Praxiszeit ist keine Anstellung und auch kein Lohnverhältnis notwendig. Es wird jedoch eine schriftliche Bestätigung der geleisteten Praxiszeit, mit Betriebsnummer und Angaben zum Umfang und Dauer der Praxiszeit durch den Betriebsleiter/die Betriebsleiterin benötigt.
Viele Informationen zur Berufspraxis und auch den Kontakt für detaillierte Fragen finden Sie hier:
Praxiszeit Berufsprüfung Bäuerin eidg. FA - Landfrauen SBLV
Nein, die Anmeldung für die Wahlmodule erfolgt erst nach dem Ausbildungsstart. Der Stundenplan wird jeweils im September veröffentlicht. Bei spezifischem Interesse an einem Wahlmodul dürfen Sie sich selbstverständlich bereits vorgängig bei uns melden.
Bei entsprechender Vorbildung kann die Anerkennung einzelner Module beantragt werden.
Die Anerkennung bedeutet, dass das Modul nicht besucht und auch die Modullernzielkontrolle nicht absolviert werden muss. Falls Sie trotzdem gerne den Unterricht besuchen, jedoch keine MLZK absolvieren möchten, ist dies auch möglich.
Grundsätzlich gilt
- Gleichwertigkeiten nur auf schriftliches Gesuch hin.
- Anerkennung nur von eidg. anerkannten, erfolgreichen Abschlüssen
- Ausserhalb des Berufsfeldes Landwirtschaft und Hauswirtschaft können nur Wahlmodule anerkannt werden
- Eine Kandidatin kann sich maximal 3 Module anerkennen lassen.
- Lerninhalte und Kompetenznachweise müssen mindestens denjenigen der zu anerkennenden Module entsprechen.
Korrektes Vorgehen
Jede Modulanerkennung muss mit einem schriftlichen Gesuch inkl. EFZ / Diplom und dem Berufsbeschrieb an das Sekretariat der Prüfungsleitung (PLB) eingereicht werden:
Prüfungsleitung Bäuerin Deutschschweiz
Sekretariat
Laurstrasse 10
5201 Brugg