Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis

  • Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
  • Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
  • Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
  • Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.

Die Bäuerin mit Fachausweis kann Direktzahlungen und Investitionskredite beziehen, falls sie den Betrieb führt.

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Berufsprüfung bringen Sie folgendes mit:
  • Erfolgreich absolvierte Modullernzielkontrollen der neun Pflichtmodule und von zwei Wahlmodulen aus dem Fachkurs Bäuerin

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer beruflichen Grundausbildung oder Mittelschulabschluss

  • Zwei Jahre Berufspraxis im bäuerlichen Haushalt: vor, während oder nach der Ausbildung

  • Über die Zulassung zur Berufsprüfung entscheidet die Prüfungsleitung Bäuerin des SBLV

Zuständigkeiten

Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg

  • Bietet die vollständige vorbereitende Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis an

  • Führt die Modullernzielkontrollen der einzelnen Module durch

  • Alle Informationen zum Fachkurs Bäuerin an der Liebegg finden Sie auch auf der Website www.liebegg.ch

     

Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV)

  • Berufsverband der Bäuerinnen trägt die Verantwortung für die Ausbildung der Bäuerin zusammen mit der OdA AgriAliform (Berufsfeld Landwirtschaft)

  • Entscheidet betreffend Zulassung zur Berufsprüfung und Anerkennung der Berufspraxis

  • Organisiert die Eidgenössische Berufsprüfung und führt diese durch

 

Alle Informationen zur Ausbildung, die detaillierten Modulbeschreibungen sowie die Reglemente zur Berufsprüfung und zur höheren Fachprüfung finden Sie auf folgender Website: www.landfrauen.ch