Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis
- Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
- Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
- Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
- Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.
Die Bäuerin mit Fachausweis kann Direktzahlungen und Investitionskredite beziehen, falls sie den Betrieb führt.
Voraussetzungen
-
Erfolgreich absolvierte Modullernzielkontrollen der neun Pflichtmodule und von zwei Wahlmodulen aus dem Fachkurs Bäuerin
-
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer beruflichen Grundausbildung oder Mittelschulabschluss
-
Zwei Jahre Berufspraxis im bäuerlichen Haushalt: vor, während oder nach der Ausbildung
-
Über die Zulassung zur Berufsprüfung entscheidet die Prüfungsleitung Bäuerin des SBLV
Zuständigkeiten
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
-
Bietet die vollständige vorbereitende Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis an
-
Führt die Modullernzielkontrollen der einzelnen Module durch
-
Alle Informationen zum Fachkurs Bäuerin an der Liebegg finden Sie auch auf der Website www.liebegg.ch
Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV)
-
Berufsverband der Bäuerinnen trägt die Verantwortung für die Ausbildung der Bäuerin zusammen mit der OdA AgriAliform (Berufsfeld Landwirtschaft)
-
Entscheidet betreffend Zulassung zur Berufsprüfung und Anerkennung der Berufspraxis
-
Organisiert die Eidgenössische Berufsprüfung und führt diese durch
Alle Informationen zur Ausbildung, die detaillierten Modulbeschreibungen sowie die Reglemente zur Berufsprüfung und zur höheren Fachprüfung finden Sie auf folgender Website: www.landfrauen.ch