Agrarpaket 2023
Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Ziel der neuen Bestimmung ist, dass die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt wird. Weitere Änderungen betreffen die Sömmerungsbetriebe, den Direktzahlungskredit, das Reduktionsziel für Stickstoff und die Milchzulagen.
Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg informiert Sie hier laufend über den aktuellen Stand.
Die wichtigsten Neuigkeiten in der Übersicht
1. Der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit wird für 2024 auf CHF 600.-/ha festgelegt. Die Produktionserschwernisbeiträge steigen um CHF 100.-/ha.
2. Der Produktionssystembeitrag Angemessene Bodenbedeckung erfährt eine Vereinfachung (siehe Abschnitt "Produktionssystembeiträge Ackerbau").
3. Die Einführung der 3.5% Acker-BFF wurde durch das Parlament abgelehnt und wird nicht eingeführt.
Weitere Informationen & Medienmitteilungen:
02.11.2023 - Verabschiedung Verordnungspaket 2023 (Link)
02.11.2023 - Übersicht landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 (Link)
Betriebscheck zum Agrarpaket
Die Neuerungen im ÖLN und den Direktzahlungsprogrammen sind komplex. Deshalb bieten wir im Rahmen des Liebegger Betriebschecks Beratungen zu folgenden Schwerpunkten an:
- Änderungen und neue Massnahmen: Ackerbau, Tierhaltung, Spezial- und Dauerkulturen
- Neue Produktionssystembeiträge
- Massnahmen gegen Abdrift und Abschwemmung
- Neue Biodiversitätsförderflächen
Wichtige Termine
Per 01. Januar 2023 traten folgende Massnahmen in Kraft:
- Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit erhöhtem Risikopotenzial
- Massnahmen gegen Abdrift und Abschwemmung
- Spülwassertank und automatische Innenreinigung
Per 01. Januar 2024 treten folgende Massnahmen in Kraft:
- Emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- & Recyclingdüngern ("Schleppschlauch-Pflicht")
- Streichung des 10%-Fehlerbereichs in der Suisse-Bilanz (Bedarfsdeckung bei N & P neu max. 100%)
Beachten Sie die Termine im ÖLN (gelb), diese sind zwingend umzusetzen. Die grün dargestellten Direktzahlungs-Programme sind freiwillig, die Termine bei einer Teilnahme jedoch verbindlich.
Termine in der Grossansicht (Anmerkung: 3.5% Acker-BFF verschoben auf 01. Januar 2025)
Was ist neu im ÖLN?
- Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel (siehe Abschnitt "Änderungen im Pflanzenschutz")
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel (siehe Abschnitt "Änderungen im Pflanzenschutz")
- Streichung Fehlerbereich (10 %) in der Suisse-Bilanz (ab Bilanz 2024 einzuhalten)
- Schleppschlauch-Pflicht ab 2024
Die Schleppschlauch-Pflicht gemäss LRV betrifft grundsätzlich alle düngbaren Flächen mit einer Hangneigung bis 18%. Details und Einzelheiten hier:
Schleppschlauch-Pflicht (Übersicht Kt. AG)
Änderungen im Pflanzenschutz
- Anwendungsverbot von Produkten mit erhöhtem Risikopotenzial (Ausnahmen mit Sonderbewilligung möglich)
- Verlängerter Anwendungszeitraum für PSM (Winterbehandlungsverbot erst ab 15. November)
- Obligatorische Massnahmen zur Verminderung von Abschwemmung und Abdrift
- Innenreinigung ab 2023 obligatorisch (bei allen Geräten mit über 400 l Tankvolumen)
- REB für präzise Applikationstechnik bis Ende 2024 verlängert
Video: Übersicht neue Massnahmen für Pflanzenschutzmittel (Agridea)
Anwendungsverbot von PSM mit erhöhtem Risikopotenzial gemäss DZV Art. 18:
Die betroffenen Wirkstoffe (siehe auch DZV Anhang 1 Ziffer 6.1.1) dürfen im ÖLN grundsätzlich nicht mehr angewendet werden:
- Alle Pyrethroide: vorgängig Sonderbewilligung beantragen
- alpha-Cypermethrin (Fastac Perlen), Cypermethrin, Deltamethrin (Aligator, Decis Protech, Deltastar), Etofenprox (Blocker), lambda-Cyhalothrin (Karate Zeon, TAK 50, Techno)
Besteht keine Alternative mit geringerem Risikopotenzial, kann via Pflanzenschutzdienst eine Sonderbewilligung beantragt werden (z.B. Pyrethroid-Einsatz gegen Rapsstängelrüssler). Für Indikationen mit zugelassenen risikoärmeren Alternativprodukten (z.B. gegen Rapsglanzkäfer) ist auf solche Produkte auszuweichen (Applikation ohne Sonderbewilligung).
- Herbizid-Wirkstoffe: durch Alternativprodukte mit weniger hohem Risikopotenzial ersetzen
- S-Metolachlor (Dual Gold, Lumax, Calado, Deluge, ...), Terbuthylazin (Gardo Gold, Aspect, Spectrum Gold, SucessorT, ...), Nicosulfuron (Dasul Extra, Elumis, Hector Max, ...), Metazachlor (Butisan S, Devrinol Plus, Nimbus Gold, ...), Dimethachlor (Brasan Trio, Colzor Trio, Galipan 3)
Für den Einsatz im ÖLN verbotener Herbizid-Wirkstoffe kann keine Sonderbewilligung ausgestellt werden. Einzige Ausnahme: Erdmandelgras-Bekämpfung mit Dual Gold
Wichtig: Diese Bestimmungen beziehen sich auf den ÖLN (geregelt in der DZV) und sind somit unabhängig vom ordentlichen Zulassungsverfahren der Pflanzenschutzmittel (geregelt in der PSMV). Die entsprechenden Anwendungen sind deshalb weiterhin als zulässige Indikation auf der BLV-Datenbank ersichtlich, weil diese die Zulassungen gemäss PSMV abbildet. Orientieren Sie sich für den ÖLN an den Pflanzenschutzverzeichnissen der Firmen oder am Heft "Pflanzenschutzmittel im Feldbau"
Massnahmen gegen Abdrift:
- Neu muss gemäss DZV bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der ganzen Parzelle 1 Punkt gegen Abdrift eingehalten werden (siehe Agridea-Tabelle unten). Dies ist mit getesteten Injektordüsen, die gemäss JKI-Tabelle mindestens 75 % Driftreduktion aufweisen, einfach umsetzbar. Rüsten Sie Ihre Feldspritze entsprechend aus.
- Achtung: Die Punkte-Auflage (1-4 Punkte) gegenüber Oberflächengewässern gemäss Bewilligungsauflage bei der Zulassung eines PSM (SPe3-Satz) bleibt erhalten, d.h. ist diese Auflage > 1 Punkt, so müssen zusätzlich zum einen Punkt gemäss DZV noch weitere Massnahmen getroffen werden. Die Massnahmen gemäss untenstehender Agridea-Tabelle können dazu kombiniert werden.
JKI-Tabelle abdriftmindernde Injektordüsen (Dateien zum Download, Abschnitt "Abdrift" anklicken)
Massnahmen gegen Abschwemmung:
- Oberflächengewässer: Neu muss gemäss DZV bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 1 Punkt gegen Abschwemmung eingehalten werden (siehe Agridea-Tabelle unten), sofern die Parzelle eine Hangneigung von > 2 % in Richtung Oberflächengewässer aufweist und direkt ans Oberflächengewässer angrenzt.
- Entwässerte Strassen & Wege: Neu muss gemäss DZV bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 1 Punkt gegen Abschwemmung eingehalten werden (siehe Agridea-Tabelle unten), sofern die Parzelle eine Hangneigung von > 2 % in Richtung entwässerte Strasse/Weg aufweist und direkt an entwässerte Strasse/Weg angrenzt.
- Achtung: Die Punkte-Auflage (1-4 Punkte) gegenüber Oberflächengewässern gemäss Bewilligungsauflage bei der Zulassung eines PSM (SPe3-Satz) bleibt erhalten, d.h. ist diese Auflage > 1 Punkt, so müssen zusätzlich zum einen Punkt gemäss DZV noch weitere Massnahmen getroffen werden. Die Massnahmen gemäss untenstehender Agridea-Tabelle können dazu kombiniert werden.
Detailiertere Infos zur Abschwemmung und Abdrift
Merkblatt Abschwemmung und Abdrift
Hilfreiches Kartenmaterial zur Beurteilung des Abschwemmungsrisikos auf Ihren Parzellen:
Link zur Karte aller Flächen mit weniger als 2 % Hangneigung (Alle türkis eingefärbten Flächen sind unter 2 % Hangneigung und somit sind auf diesen Flächen keine Massnahmen notwendig)
Link zur Fliesswegkarte (zeigt, wo sich Wasser sammeln und oberflächlich abfliessen könnte; je dunkler die Farbe, desto grösser die mögliche Abflussmenge)
Link zur Erosionsrisikokarte (zeigt das potenzielle Erosionsrisiko (mittlerer Bodenabtrag) auf der offenen Ackerfläche)
Produktionssystembeiträge Ackerbau
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (ehemals Extenso)
- Verzicht auf Herbizide
- Angemessene Bodenbedeckung
- Schonende Bodenbearbeitung
- Effizienter Stickstoffeinsatz
Übersicht Produktionssystembeiträge (PSB) im Ackerbau (Agridea)
PSB Angemessene Bodenbedeckung und Schonende Bodenbearbeitung
Video: Übersicht Massnahmen zum Schutz des Bodens (Agridea)
Flächenrechner für die schonende Bodenbearbeitung (Agridea)
Neuerungen ab 01. Januar 2024:
- PSB Schonende Bodenbearbeitung und PSB Angemessene Bodenbedeckung können getrennt voneinander angemeldet werden.
- Beim PSB Angemessene Bodenbedeckung müssen neu mindestens 80 % der Flächen die Bedingungen erfüllen. Der Beitrag sinkt auf CHF 200.-/ha.
- Einjähriges Gemüse und Beeren können getrennt von anderen Kulturen auf der offenen Ackerfläche für den PSB Angemessene Bodenbedeckung angemeldet werden.
Wichtige einzuhaltende Termine:
- Angemessene Bodenbedeckung: keine Bodenbearbeitung bis 15. Februar (Ausnahmen: Ansaat einer Winterkultur, Vorbereitung für Strip-Till)
- Schonende Bodenbearbeitung: ab Ernte Vorkultur
- Herbizid-Verzicht: ab Ernte Vorkultur
- PSM-Verzicht: ab Aussaat
Produktionssystembeiträge Spezialkulturen
- Verzicht auf Insektizide & Akarizide
- Verzicht auf Herbizide
- Angemessene Bodenbedeckung
- Schonende Bodenbearbeitung
- Effizienter Stickstoffeinsatz
Übersicht Produktionssystembeiträge (PSB) im Gemüse- und Beerenbau (Agridea)
Zusatzinfo zu Verzicht auf Insektizide und Akarizide Anhang 1, Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV:
Übersicht PSB Dauerkulturen (Agridea)
Zusammenfassung PSB Spezialkulturen (Agridea) und Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens
Faktenblatt Dauerkulturen (Agridea)
Sonderbewilligung im Beeren - und Gemüsebau
Weiterführende Infos zu SoBe Beerenbau
Produktionssystembeiträge Tierhaltung
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Weidebeitrag
Übersicht Produktionssystembeiträge Tierhaltung (Agridea)
RAUS Standard und Weidebeitrag
RAUS Weidebeitrag Entscheidungshilfe/Checkliste
RAUS Weidebeitrag Berechnungsexcel
RAUS Weidebeitrag Präsentation aus Mutterkuhtagung
Muss ich für den Beitrag längere Nutzungsdauer zusätzliche Daten erheben?
Nein, die Daten werden automatisch aus der Tierverkehrsdatenbank erhoben.
Ist eine manuelle Anmeldung für den Beitrag längere Nutzungsdauer nötig?
Nein, alle Aargauer Rindviehbetriebe werden automatisch für diesen Beitrag angemeldet.
Zählen Totgeburten oder Frühgeburten ebenfalls als Abkalbung?
Nein.
Ab wann ist die Einschreibung für den Raus Weidebeitrag im AgriPortal möglich?
Die Einschreibung muss im Kanton Aargau bereits bis Ende August 2022 für das Jahr 2023 vorgenommen werden.
Ist es möglich während dem Jahr vom RAUS Weidebeitrag auf RAUS Standard umzumelden?
Nein, es ist nicht möglich unter dem Jahr eine Ummeldung auf RAUS Standard umzumelden.
Gibt es für andere Tiergattungen (Schafe, Ziegen, etc.) auch RAUS Weidebeiträge?
Nein, die Weidebeiträge können nur für Rinder und Wasserbüffel gelten gemacht werden.
Wie wird die TS-Aufnahme der Kühe im RAUS Weidebeitrag berechnet?
Die Vollzugshilfen sind aktuell noch nicht formuliert. Aktuell muss mit beweidbaren Flächen von 20-25 Aren pro Milchkuh und 15-20 Aren pro Mutterkuh gerechnet werden. Das Ertragspotenzial einer Weide muss im Jahreszyklus berücksichtig werden, was zur Folge hat, dass in den Spätsommermonaten mehr Weidefläche benötigt wird. Das Excel-Tool vom BLW dient als Hilfsmittel für die benötigte Weidefläche zu eruieren.
Sind Portionen- und Umtriebsweiden im RAUS Standard möglich?
- Ja, von Mai bis Oktober müssen pro GVE mindestens 4 Aren eingezäunt sein. Diese Fläche muss aber nicht vollumfänglich genutzt werden.
- Am Beispiel der Liebegger Milchviehherde verdeutlicht: 30 Milchkühe im RAUS Weidebeitrag
30 x 4 Aren= 1.2ha erforderlich eingezäunte Weide –> davon werden am Kontrolltag aber beispielweise nur 30 Aren beweidet. In regelmässigen Abständen werden die verbleibenden 90 Aren sukzessive dazugegeben.
Biodiversitätsförderung
- Nützlingsstreifen (ehemals Blühstreifen)
- Getreide in weiter Reihe
- 3.5% Acker-BFF
Neue Anforderungen BFF auf offener Ackerfläche (3.5% Acker-BFF)
Übersicht Neue Biodiversitätsförderflächen (Agridea)
Übersicht Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland (Agridea)
Video: Übersicht neue Massnahmen zur Förderung der Biodiversität (Agridea)
Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung (Agridea)
Die Einführung der 3.5 % Acker-BFF wurde durch das Parlament abgelehnt. Betriebe, die von der 3.5 %-Anforderung betroffen sind, können im Jahr 2024 die Kultur "Getreide in weiter Reihe" gemäss DZV Art. 14a Abs. 3 an die gesamtbetrieblichen 7 % BFF anrechnen und erhalten die entsprechenden Beiträge.
Weitere Informationen & Dokumente
Unter folgenden Links finden Sie weitere Unterlagen zum Thema:
Überblick Verordnungspaket (Agridea)
FAQ (Fragen & Antworten)
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Themen (Bereitstellung durch Bundesamt für Landwirtschaft):
Weitere Auskünfte & Fragen
Die Fachspezialisten des Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.