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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Ist die Nährwertkennzeichnung Pflicht für Direktvermarktende?

Viele Produkte sind heute mit einem Nährwert gekennzeichnet. In der Direktvermarktung ist man weitgehend von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. Werden Produkte handwerklich hergestellt und direkt an den Kunden abgeben, oder durch den Detailhandel oder einen anderen Hofladen lokal verkauf, besteht auch keine Pflicht zur Kennzeichnung gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Kann dies nicht angewendet werden, ist die Nährwertkennzeichnung vorzunehmen. Dazu kann man sich mit einem Labor in Verbindung setzen, um anhand der Probe den Nährwert zu kennzeichnen oder man berechnet ihr, ausgehend von den Nährwerten der einzelnen Zutaten. Der Nährwertrechner bietet dafür eine gute Hilfe.

Pflicht ist hingegen die grundsätzliche Kennzeichnung gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie Verordnung betreffend Information über Lebensmittel (LIV). Weitere Verordnungen spielen auch eine Rolle. Mehr dazu im nächsten Fachartikel.

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