Wer Lebensmittel verarbeitet, transportiert oder verkauft, hat sich beim Amt für Verbraucherschutz anzumelden. Wer dies online gemacht hat, hat den Grundstein für die Direktvermarktung gelegt. Von nun an weiss das Amt für Verbraucherschutz, dass ein Betrieb Lebensmittel produziert und verkauf und dementsprechend wird dieser regelmässig kontrolliert.
Zur Direktvermarktung gehört eine dem Betrieb angepasste Selbstkontrolle. Mit ihr gewährleisten Lebensmittelbetriebe durch geeignete Massnahmen die Lebensmittelsicherheit.
Alle entsprechenden Massnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. (vgl. Art. 23 LMG und Art. 49 ff. LGV).
Welche Dokumente gehören zur Selbstkontrolle?
1. Angaben zum Betrieb und Gefahrenanalyse des Sortiments
2. Reinigungsbeschreibungen
3. Kontrollformulare, um Ergebnisse festzuhalten
4. Produktion (mit Rezepten, Arbeitsanweisungen und Formularen zur Rückverfolgbarkeit)
5. Festhalten der Ausbildung/ internen Schulungen von Mitarbeitenden
Die Selbstkontroll-Dokumentation wird vom Kanton Aargau zur Verfügung gestellt und kann digital auf den Betrieb angepasst werden.
Am besten wird dafür einen Ordner erstellt mit den ausgefüllten Dokumenten und ein Ordner mit leeren Kopiervorlagen. Sodass möglichst schnell volle Dokumente ersetzt werden können.
Arbeitsanweisungen und Kontrollformulare sind am nützlichsten direkt am Ort des Geschehens. Das Temperatur-Kontrollformular direkt bei der Eingangstüre des Kühlers, die Reinigungsanweisung der Aufschnittmaschine direkt dort laminiert an der Wand.