Die meisten Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz werden von Einzelpersonen oder Personengesellschaften geführt. Vermehrt machen sich Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter Gedanken, ob die Gründung einer juristischen Person nicht vorteilhaft sein könnte.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.