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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Verordnungen im Weinbau

Im Weinbau im Kanton Aargau sind verschiedene Verordnungen zu berücksichtigen: die Verordnung über den Weinbau Aargau, die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein des Bundes sowie die Verordnung des EDI über Getränke. Diese Regelungen gewährleisten die Qualität und Sicherheit unserer Weine und unterstützen nachhaltige Anbaumethoden. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen und wie sie den Weinbau in Aargau prägen.

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Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
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