Die dauernde Weidehaltung von Schafen erfreut sich auch in den Wintermonaten im Kanton Aargau grosser Beliebtheit. Es ist von Nutzen, wenn Schafe die Weiden noch abgrasen können, und die Haltung draussen ist auch für die Tiere interessant. Eisige Temperaturen, die wir Menschen als unangenehm empfinden, vertragen Schafe grundsätzlich auch ohne gesundheitliche Schäden. Insbesondere trockener Frost, auch bei Schnee, wird von gesunden Tieren in der Regel problemlos vertragen. Dabei ist ein einwandfreier Gesundheits- und Ernährungszustand der Tiere jedoch wichtig. Nur gesunde, gut genährte Tiere verfügen über das erforderliche Anpassungsvermögen, um auch extreme winterliche Wetterlagen im Freien unbeschadet zu überstehen.
Bei Schafen sollte zudem ein Schurtermin zwischen Mitte Mai und Ende Juni gewählt werden, damit in den Wintermonaten wieder eine ausreichende Bewollung vorhanden ist. Neugeborene Lämmer und frisch geschorene Schafe benötigen im Winterhalbjahr in jedem Fall Zugang zu einem Stall, resp. einen trockenen, gut eingestreuten Unterstand. Langanhaltende nasskalte Witterung (< 10°C) in Verbindung mit Wind hingegen ist auch für Tiere mit voll ausgebildeter Wolle problematisch. Fehlt hier ein Witterungsschutz mit trockener, windgeschützter Liegefläche, kann es rasch zur Auskühlung der durchnässten Tiere kommen.
Ein Witterungsschutz muss allen Tieren gleichzeitig einen trockenen, windgeschützten Liegeplatz bieten, der bei jedem Wetter funktionstüchtig ist. Je nach Exposition und Bodenverhältnissen ist dies häufig nur durch einen überdachten, zwei- oder dreiseitig geschlossenen Unterstand zu verwirklichen. Es ist dabei nicht möglich, exakte Grenzwerte von klimatischen Bedingungen anzugeben, ab welchen ein Schutz vor Witterung gewährt werden muss. Entscheidend ist vielmehr vorzusorgen, dass die Tiere jederzeit vor extremer Witterung Schutz suchen können, wenn sie diesen dann aufgrund der klimatischen Bedingungen und ihres physiologischen Zustandes benötigen.
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, fordert der Kanton Aargau bei permanenter Weidehaltung in der Zeitspanne vom 1. Dezember bis zum 28. Februar mit Ausnahme von Tagen und Nächten mit trockener Witterung, ständig einen Witterungsschutz in ausreichender Grösse. Weiter sollten Schafe auch im Winter jederzeit Zugang zu frischem, sauberen Tränkwasser haben. Aufgrund des Einfrierens des Wassers reicht für die Tiere ein Wasserzugang zweimal pro Tag. Dabei ist zu bedenken, dass Schnee kein Ersatz für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wasser ist. Es ist zu betonen, dass nicht jede Weide ist für eine Haltung von Schafen im Winter geeignet ist, Staunässe sowie Morastbildung müssen vermieden werden. Bildet sich im Winter wo sich die Tiere vorwiegend aufhalten tiefgründiger Morast auf der Weide, ist entweder der Standort ungeeignet oder die Besatzdichte zu hoch. Als Richtwert für den Besatz sollte während der Winterperiode eine Grossvieheinheit pro Hektar nicht überschritten werden.