zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Zurück

Biosicherheit

Die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe spezialisieren sich vermehrt auf einzelne Betriebszweige. In Kombination mit zunehmenden Betriebsgrössen und steigendem Tier-, Personen- und Warenverkehr erhöht sich das Risiko des Eintrags von pathogenen Erregern, was hohe wirtschaftliche Verluste im Betrieb verursacht.

Biosicherheit ist das A und O bei der Prävention von Krankheiten in der Nutztierhaltung. Unterschieden wird zwischen der internen und externen Biosicherheit. Die externe Biosicherheit verhindert das Eindringen von Krankheitserregern durch Tier- sowie Personen oder Warenverkehr in den Betrieb/Bestand. Die interne hingegen das Verbreiten der Krankheitserreger durch kontaminierte Stiefel, schmutzige Hände oder Instrumente innerhalb eines Betriebes/Bestandes.

Externe Biosicherheitsmassnahmen beim Tierzukauf, Waren- und Personenverkehr

Tier- und Warenverkehr

  • Tierverkehr auf ein Minimum reduzieren.
  • Wenn möglich zugekaufte Tiere während mindestens 3 Wochen in einem Quarantänestall halten.
  • Nur saubere Transportfahrzeuge dürfen auf den Betrieb zufahren ansonsten ausserhalb des Betriebes Ab-/Verladen.
  • Anfahrtswege für Tier- und Warenverkehr sollen möglichst abgelegen angeordnet sein.
  • Überbetrieblich genutzte Gegenstände immer waschen und desinfizieren.

Personenverkehr

  • Das Betreten des Stalles ist nur über eine Hygieneschleuse möglich. Vor allem bei Schweine- oder Geflügelbetrieben. Aber auch auf Rindviehbetrieben sollen Viehhändler die Stallungen nicht ohne betriebseigene Überziehkleider und Schuhen betreten.
  • Besucher/innen nutzen Schutzoveralls oder betriebseigene Überziehkleider und Schuhe.
  • Wechseln der Kleidung, Schuhwerk, Overalls nach jedem Besuch einer Stallung. Das gilt auch bei mehreren Ställen auf demselben Betrieb.
  • Führen eines Besucherjournals für die Rückverfolgbarkeit

Schadnager, Insekten, Haus- und Wildtiere

  • Regelmässige Bekämpfung von Schadnagern.
  • Futterlagerplätze unzugänglich für Schadnager und Vögel aufbewahren.
  • Insekten v.a. Fliegenbekämpfung --> Regelmässiges Zerstören von Brutnestern. Schwimmschichten in der Jauchegruppe aufrühren, Ausmisten der Ställe im Wochenrhythmus, Einsatz von Schlupfwespen und Fliegenbekämpfungsmitteln.
  • Haustieren möglichst den Zugang zu den Stallungen, Futtertenne wie auch den Nutztieren selber verwehren. Hunde und Katzen können als Vektoren fungieren und so Krankheitserreger übertragen.
  • Insbesondere Wildtieren in Anbetracht der ASP den Zugang zu Schweinebetrieben unzugänglich machen. Umzäunung des Schweinestalles oder Betriebsgeländes inkl. Futtersilos und Mistlagerplatz. Ausläufe und Weiden doppelt umzäunen im Abstand von mindestens 1 m.
  • Keine Entsorgung von Nachgeburten, Abortmaterial oder Totgeburten auf dem Mist oder im Wald --> Kadaversammelstelle.

Interne Biosicherheitsmassnahmen

  • Kranke Tiere separieren
  • Von den "gesunden zu den kranken".
  • Zwischen den einzelnen Altersgruppen und Stallabteilungen Stiefel und Hände waschen.
  • Das Rein-Raus-Verfahren anwenden, nach dem Ausstallen waschen und desinfizieren, sowie wenn möglich 3 Tage den Stall leer halten.
  • Betriebseigene Überkleider regelmässig waschen.
  • In der Sicherheitsschleuse einen Papierspender verwenden anstatt Stoffhandtücher.
  •  Mehrwegmaterialen nach jedem Gebrauch gründlich waschen und desinfizieren (Klauenmesser, Boluseingeber, Zahnschleifgerät etc.).
  • Einwegmaterial (Spritzen und Nadeln) nur einmal verwenden und anschliessend fachgerecht entsorgen.

Autorin

Wyss Vanessa

Tierhaltung

Vanessa Wyss
062 855 86 82 vanessa.wyss@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch