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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Ampel steht auf Rot! Die Gefahr, dass sich Hausschweine in der Schweiz mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) anstecken, ist gross. Zum Schutz der Tierbestände werden konkrete Schutzmassnahmen ergriffen. Insbesondere der Ausbruch in Italien (Piemont) stellt für die Schweizer Schweinebestände eine Gefahr dar.

Die Afrikanische Schweinepest begleitet uns schon mehrere Jahre. Erstmals wurde sie im Jahr 2014 in den Baltischen Staaten, in Polen, der Ukraine und Russland festgestellt. Mit dem Ausbruch der ASP im Piemont (Italien) steigt das Verbreitungsrisiko drastisch. Aber nicht aufgrund der direkten Ansteckungen zwischen einem Haus- und Wildschwein, sondern viel mehr aufgrund der Einschleppung von infizierten tierischen Importprodukten und liegengebliebenen Lebensmittelabfällen von Touristen im Wald und an Raststätten. Gemäss dem Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau wird das Virus via Wildschweine pro Jahr über eine maximale Distanz von 30km verbreitet. Die Verbreitung über weite Distanzen erfolgt immer über den Menschen.

Wie sollen wir unsere Schweinebestände schützen?

Grundsätzlich erfolgt die Infektion vor allem direkt, aber auch indirekte Ansteckungen über kontaminierte tierische Ausscheidungen, Gerätschaften, erregerhaltige Fleischabfälle oder Transportfahrzeuge sind möglich. In Blut, Fleisch, in der Umwelt und in Kadavern bleibt das Virus über Monate hinweg ansteckend.

Gegen die ASP existiert nach wie vor weder eine Behandlung noch ein Impfstoff. Deshalb können einzig vorbeugende Massnahmen und höchste Biosicherheit vor einer Ansteckung schützen.

Was gilt es betreffend Schutzvorrichtungen zu beachten?

Um den direkten Tierkontakt zu unterbinden, empfiehlt es sich, alle Ausläufe mit einer zusätzlichen Umzäunung auszustatten. Der zweite Zaun sollte in einer Distanz von mindestens 1m zur Einzäunung errichtet werden. Somit kann eine Übertragung von Körperflüssigkeiten verhindert werden. Der Zaun sollte mindestens 1.5m hoch und fest im Boden verankert sein.

Der Maschendraht ist so auszuwählen, dass einerseits Frischlinge einer Rotte nicht unter dem Zaun hindurch kommen und anderseits, dass die Maschen genug eng sind, dass auch hier das hindurchgehen unterbunden werden kann. Eine andere Option ist eine feste Umzäunung mit Plexiglas.

Optimal werden nicht nur die Ausläufe eingezäunt, sondern auch die Futterlager (Silos) sowie die Verladerampen. Restkot oder Urin haben eine strenge Duftnote und können allenfalls Wildschweine anziehen. Andersrum können nicht eingezäunte Verladerampen für Wildschweine auch ohne Duftnote interessant sein und Körperflüssigkeiten hinterlassen, welche wieder durch den Menschen als Vektor ins Innere der Schweineställe gebracht werden können.

Ebenso müssen Strohlager für Wildschweine unzugänglich gemacht werden. Auch hier besteht die Gefahr von einer Vektorenübertragung. Lebensmittelabfälle werden auf dem Miststock unzugänglich für Wildschweine entsorgt. Auch beim Aufenthalt in der Natur sollen Lebensmittelreste fachgerecht in die dafür vorgesehenen Abfalleimer mit Deckel entsorgt werden.

Wie erkennt man den Ausbruch der ASP?

Bei der ASP können zwei Verlaufsformen auftreten. Beim akuten Verlauf zeigen die infizierten Tiere hohes Fieber, Blauverfärbungen an den Ohren und Extremitäten sowie punktuelle Blutungen auf der Haut und plötzliche Todesfälle. Handelt es sich um einen chronischen Verlauf, treten unspezifische Symptome auf wie: Abort, Fieber, Durchfall, tiefe Mastleistungen und Todesfälle durch Sekundärinfektionen.

Wie handeln im Verdachtsfall?

Meldepflicht! Auch bei unspezifischen Symptomen muss sofort der Bestandestierarzt informiert werden. Damit eine Seuche schnell und effektiv bekämpft werden kann, müssen alle Verdachtsfälle umgehend gemeldet werden. Die Tierärzteschaft entscheidet, ob weitere Abklärungen notwendig sind und sendet bei Anhaltspunkt einer ASP-Ansteckung anschliessend Proben für eine Ausschlusskontrolle an das Institut für Virologie und Immunologie ein.

Autorin

Wyss Vanessa

Tierhaltung

Vanessa Wyss
062 855 86 82 vanessa.wyss@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
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