Das Raumplanungsgesetz (RPG) regelt die Bewilligung von Bauten und Anlagen außerhalb der Bauzone. Grundsätzlich dürfen solche Vorhaben nur genehmigt werden, wenn sie dem Zweck der jeweiligen Nutzungszone entsprechen und das Land erschlossen ist. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Bauten zwingend auf einen Standort außerhalb der Bauzone angewiesen sind und keine übergeordneten Interessen wie Naturschutz oder Landwirtschaft beeinträchtigt werden. Die Standortgebundenheit wird anhand objektiver Kriterien wie technischer Notwendigkeit oder Versorgungssicherheit beurteilt. Eine Interessenabwägung erfolgt im Baubewilligungsverfahren, wobei auch alternative Standorte in Betracht gezogen werden.
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