Die Richtlinie für Remisenflächen im Kanton Aargau regelt die Anforderungen und Bewilligungsprozesse für landwirtschaftliche Remisen und deren Nutzung. Sie berücksichtigt den überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten sowie die Bedürfnisse spezialisierter Betriebe. Die Flächenanforderungen werden je nach Betriebsgröße und -typ festgelegt, mit speziellen Bestimmungen für Betriebe mit Spezialkulturen. Es müssen detaillierte Bedarfsnachweise erbracht werden, insbesondere wenn die festgelegten Flächenpauschalen überschritten werden. Neubauten und Anpassungen bestehender Gebäude sind in die Umgebung einzupassen, und bei der Nutzung von Lohnunternehmen sind zusätzliche Auflagen zu beachten.
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