Reifendruck-Regelanlagen dienen dem Bodenschutz und sind daher absolut sinnvoll. Im Strassenerkehr bieten die überstehenden Bauteile ein gewisses Risiko und wurden bisher von Polizei und Strassenverkehrsämtern unterschiedlich beurteilt. Nun hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Merkblatt herausgegeben, in dem umschrieben wird, unter welchen Umständen eine nachgerüstete Reifendruckregelanlage zugelassen und betrieben werden kann.
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