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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe

Das Merkblatt behandelt die Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe in der Landwirtschaftszone. Grundsätzlich sind bauliche Massnahmen für solche Betriebe nur in bestehenden, nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zulässig. Der Nebenbetrieb muss innerhalb des Hofbereichs liegen, den Hofcharakter erhalten und die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes sichern. Es wird zwischen Nebenbetrieben mit engem und ohne engen sachlichen Bezug zum Landwirtschaftsbetrieb unterschieden. Nebenbetriebe müssen die gleichen Standards wie vergleichbare Betriebe in Bauzonen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Umwelt-, Arbeits- und Brandschutz.

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