zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Zurück

Mitführen von Anhängern an Unterlenkern

emäss Informationen in einem neuen Merkblatt der BUL dürfen zukünftig mit einem Traktor nur noch Anhänger an den Unterlenkern mitgeführt werden, wenn im Fahrzeugausweis des Traktors dafür eine Anhängelast eingetragen ist. Dies betrifft sämtliche Arten von Anhängern, insbesondere auch gezogene Mähwerke, Kreiselheuer, Doppelschwader, Pflanzenschutzspritzen, und viele mehr.
Was müssen Sie tun, wenn bei Ihrem Traktor im Fahrzeugausweis unter der Ziffer 235 noch keine Anhängelast an Unterlenkern eingetragen ist:
1. Verlangen Sie beim Händler oder Importeur eine schriftliche Bestätigung über die Anhängelast an Unterlenkern.
2. Reichen Sie die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugausweis beim zuständigen Strassenverkehrsamt ein und bitten Sie das Strassenverkehrsamt um den entsprechenden Eintrag.
(Bild Maschinenfabrik Krone)

Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch