Arbeitsanhänger, die breiter als 2,10 m oder laenger als 7,0 m sind, muessen bei Strassenfahrten mit Markierlichtern ausgestattet sein. Die Lichter müssen je nach Grösse vorne weiss, seitlich gelb oder rot und hinten rot angebracht werden, wobei hintere Lichter vordere ersetzen können, wenn sie sichtbar sind. Für Anhänger, die vor dem 1. Januar 2011 gebaut wurden, galt eine Nachruestpflicht bis 2013.
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