Seit dem 1. Januar 2014 muüsen alle Motorfahrzeuge, die nach 1970 erstmals zugelassen wurden, auch tagsüber mit Licht fahren, um die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu erhöhen. Dies betrifft auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren und Transporter, was jedoch praktische Herausforderungen mit sich bringt, da viele nicht mit automatischer Lichtsteuerung ausgestattet sind. Eine Nachrüstung von Tagfahrlichtern ist möglich und nicht prüfpflichtig, sollte aber fachgerecht erfolgen. Tagfahrlichter müssen bestimmten technischen Vorgaben entsprechen, unter anderem einer automatischen Ein- und Ausschaltung mit der Zuendung. Fahrzeuge, die vor 1970 in Betrieb genommen wurden, sowie einige Sonderfahrzeuge sind von dieser Pflicht ausgenommen.
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