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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Landwirtschaftliche Ökonomiebauten

Das Merkblatt regelt die Anforderungen für landwirtschaftliche Ökonomiebauten in der Landwirtschaftszone gemäss dem Raumplanungsgesetz (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Diese Bauten sind zonenkonform, wenn sie der bodenabhängigen Bewirtschaftung oder der inneren Aufstockung dienen und für die Produktion von verwertbaren landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder die Bewirtschaftung naturnaher Flächen erforderlich sind. Bauten für Freizeitlandwirtschaft sind nicht zonenkonform, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Kriterien bezüglich Arbeitskräften und Gewinnorientierung. Für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte kann Remisenraum erstellt werden, wobei die Grundfläche an den Richtwerten des ART-Berichts Nr. 590 orientiert wird. Bei der Gestaltung und Standortwahl sind Faktoren wie Anpassung an bestehende Gebäude, Materialien, Farben und die Einbindung in die Landschaft zu beruecksichtigen.

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Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
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