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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Klappbare Überrollbügel

Gemäss VTS, Artikel 164, müssen alle Landwirtschaftlichen Traktoren mit einer geprüften Fahrerschutzeinrichtung versehen sein, die bei Unfällen ein Überrollen des Fahrzeuges nach Möglichkeit verhindert und den Traktorfahrer oder -Fahrerin schützt. Diese Regelung gilt für alle seit 1. Oktober 1978 neu in Verkehr gesetzten Traktoren. Eine Nachrüstung von älteren Fahrzeugen ist sinnvoll und ist in Betrieben mit familienfremden Angestellten auch vorgeschrieben.

Bei der praktischen Umsetzung dieser Vorschrift kann die freie Durchfahrtshöhe eine kritische Grösse werden. Mit einer abklappbaren Fahrerschutzvorrichtung steht eine technische Lösung bereit. Wo der Verwendungsort oder andere zwingende Gründe es erfordern, können die kantonalen Zulassungsstellen auf Antrag der kantonalen landwirtschaftlichen Maschinenberater, an Stelle der normalen Schutzvorrichtungen, abklappbare Schutzbügel zulassen, die im übrigen den gleichen Anforderungen entsprechen müssen wie feste Schutzbügel.

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Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
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