Das Merkblatt zur inneren Aufstockung auf Landwirtschaftsbetrieben beschreibt die Voraussetzungen für die Errichtung von Bauten und Anlagen zur bodenunabhängigen Tierhaltung sowie für den Gemüse- und Gartenbau. Im Bereich der Tierhaltung wird „innere Aufstockung“ definiert als die Errichtung von Anlagen für Tiere, deren Futter nicht überwiegend auf dem eigenen Betrieb produziert wird. Für den Gemüse- und Gartenbau gilt die Aufstockung als bodenunabhängig, wenn die Fläche für den Anbau 35 % der gesamten Anbaufläche des Betriebs nicht überschreitet und maximal 5'000 m² beträgt. Eine Bewilligung setzt unter anderem voraus, dass bestimmte Umwelt- und Landwirtschaftsvorgaben eingehalten werden, wie z.B. Mindestabstände zu Wohnzonen und die Sicherstellung der Hofdüngerlagerung. Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen sind über die Abteilung für Baubewilligungen und Landwirtschaft Aargau erhältlich.
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