Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) müssen bestehende Hofdünger- und Entwässerungsanlagen regelmässig auf ihre Dichtheit geprüft werden. Bei der Planung oder Sanierung von Ställen und Güllebehältern ist es empfehlenswert, bestehende Anlagen vorab auf Dichtheit und Funktionalität zu überprüfen. Eine neue Anlage muss vor der Inbetriebnahme, respektive vor dem Hinterfüllen oder Überdecken, auf Dichtheit geprüft werden. Die Dichtheitsprüfung erfolgt je nach Art der Anlage mit unterschiedlichen Verfahren, wie Wasserfüllung, Sichtkontrollen oder Leckerkennungssystemen. In besonderen Fällen, wie in Grundwasserschutzzonen, sind zusätzliche Prüfungen erforderlich, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlagen zu gewährleisten.
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