Das Merkblatt zur Bauzonengrenze erläutert die Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten gemäß dem Raumplanungsgesetz (RPG). Die Bauzonengrenze sollte idealerweise mit Parzellengrenzen übereinstimmen, kann jedoch auch quer durch eine Parzelle verlaufen. Es wird betont, dass die Bauzonengrenze keine Baulinie darstellt und für Bauten und Anlagen in der Nähe von Kultur-land entsprechende Abstände einzuhalten sind. Temporäre Installations- und Aushublagerplätze innerhalb der Bauzone können unter bestimmten Bedingungen bewilligt werden, wobei eine präzise Planung erforderlich ist. Weitere Informationen und Ansprechpartner werden zur Verfügung gestellt.
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