Gemäss Mineralölsteuerverordnung wird für in der Landwirtschaft verwendete Treibstoffe die Mineralölsteuer zurückerstattet. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Fläche, der angebauten Kulturen und von Normverbräuchen. Als Gesuchsperiode gilt das Kalenderjahr. Neu muss das entsprechende Rückerstattungsgesuch mit speziellem Formular bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Bitte folgendes beachten:
- Betriebe mit Direktzahlungen verwenden das Formular 46.20a
- Betriebe ohne Direktzahlungen verwenden das Formular 46.20 b
- Die Formulare müssen bestellt werden bei (schriftlich oder per Telefon):
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, 3003 Bern, 058 462 65 47, mla@bazg.admin.ch - Die Formulare müssen eingereicht werden an:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Dokumentenmanagement, 3003 Bern - Einreichungstermin spätestens: 30. Juni des Folgejahres