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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Adhäsionsgewicht – Was ist das?

Ab 1. Februar 2019 gilt für landwirtschaftliche Anhängerzüge das sogenannte "Adhäsionsgewicht". Bisher lautete die gesetzliche Regelung, dass man jederzeit in einer Steigung von 15 % anfahren können muss. Das kann praktisch niemand kontrollieren und der Fahrer konnte dies auch nicht einfach überprüfen.
Ab. 1. Februar gilt nun, dass vom Gesamtzuggewicht (Anhänger plus Traktor) mindestens 22 % auf Antriebsachsen sein muss. Bei einem Allradtraktor zählen beide Achsen, sonst nur die Hinterachse. Mit Zusatzgewichten und Stützlasten von Starrdeichselanhängern kann das Adhäsionsgewicht, und somit auch die Anhängelast erhöht werden.

Mit beiliegendem Gewichtsrechner können Sie leicht herausfinden, was Ihr Traktor noch ziehen darf!

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