In der Pferdehaltung wird zwischen drei Ausgangslagen differenziert; die Pferdehaltung bei landwirtschaftlichen Gewerben (SAK > 1.0), die Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben unterhalb der Gewerbegrenze (SAK < 1.0) und die hobbymässige Pferdehaltung. Je nach Voraussetzungen sind mehr oder weniger Möglichkeiten für Bauten und Einrichtungen zur Pferdehaltung möglich.
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