Ein landwirtschaftlicher Betrieb verliert seinen Gewerbestatus, wenn er die Mindestanforderung von einer Standardarbeitskraft (SAK) nicht mehr erfüllt. Dies hat weitreichende Konsequenzen in den Bereichen Bodenrecht, Pachtwesen, Raumplanung und Steuern. Beispielsweise wird der Betrieb dann zum Verkehrswert und nicht mehr zum Ertragswert bewertet, was sich auf Hofübergaben und Scheidungsfälle auswirkt. Zudem verlieren solche Betriebe das Recht auf bestimmte bauliche Massnahmen, die Möglichkeit zur Führung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs sowie das Vorkaufsrecht für Paechter. Allerdings kann der Gewerbestatus durch gezielte Massnahmen, wie Intensivierung oder Landzupacht, wiedererlangt werden.
Zurück