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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Rapsglanzkäfer

FB 250409 Rapsglanzkäfer an Knospe

Steckbrief zum Rapsglanzkäfer

Schadbild erkennen
Der Rapsglanzkäfer ernährt sich von Blütenpollen. Um vor der Rapsblüte an den Pollen gelangen zu können, muss der Rapsglanzkäfer die geschlossenen Blütenknospen zerbeissen. Eine Befruchtung ist dadurch nicht mehr möglich. Die Knospen vertrocknen und fallen später ab. Sobald die Rapsblüte beginnt und die Knospen sich öffnen, werden die Pflanzen weniger geschädigt, da der Rapsglanzkäfer ab dann freien Zugang zum Pollen hat.

Lebenszyklus
Ab Bodentemperaturen über 10°C kommen Rapsglanzkäfer aus ihren Winterquartieren. Warmes und sonniges Wetter begünstigt den Einflug. Nebst dem Frassschaden legen Weibchen ihre Eier in den Knospen auf die Staubblätter ab. Danach sterben die Weibchen und innert weniger Tage schlüpfen die Larven aus den Eiern. Die Larven ernähren sich vom Pollen und Nektar, behindern aber die Schotenbildung nicht. Nach ca. 3-4 Wochen verlassen die Larven die Blütenknospen und verpuppen sich im Boden. Kurze Zeit später schlüpfen die Jungkäfer noch im Sommer. Diese Käfer fressen noch an diversen Pflanzen bevor sie sich in ihr Winterquartier in der Streuschicht von Laubwäldern, zurückziehen.

Bekämpfungsschwelle (BKS)
Mittels Gelbfalle wird der Einflug überwacht. Für die Auszählung der Bekämpfungsschwelle werden die Anzahl Käfer pro Pflanze gezählt. Dazu werden die Knospenstände in einen Eimer abgeklopft und so können die Käfer darin ausgezählt werden. Im Schnitt werden 5x10 Pflanzen ausgezählt. Die Bekämpfungsschwelle ist je nach Stadium erreicht, wenn:

  • BBCH 53-57                   6 Käfer/Pflanze
  • BBCH 57-59                   10 Käfer/Pflanze

Präventive Massnahmen
Ein zügiges Wachstum ist durch eine frühe Stickstoff-Gabe in Form von schnell verfügbarem Stickstoff (Nitrat) zu fördern. Weiter ist auf frühblühende Sorten zu setzen, da diese dem Rapsglanzkäfer davonwachsen und so weniger Knospen beschädigt werden.

Bekämpfung
Ist die Bekämpfungsschwelle erreicht, kann eine erste Behandlung mit den Wirkstoffen Spinosad und Acetamiprid erfolgen (ohne Sonderbewilligung). Für eine Zweitbehandlung mit Blocker (Pyrethroid) ist die Erreichung der Bekämpfungsschwelle sowie eine Sonderbewilligung durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst zwingend notwendig. Unter folgenden Link können Gesuche für Sonderbewilligungen beantragt werden.

FB 250410 Gelbfalle Raps
FB 250410 Glanzkäfer Schadbild

Bildquelle: pflanzenkrankheiten.ch

Kontakt

Ziltener Rita

Pflanzenschutzdienst & Boden / Düngung

Rita Ziltener
062 855 86 81 rita.ziltener@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch